Positive Antigenschnelltests sind meldepflichtig nach IfSG. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht einbezogen.
Ein positiver Schnelltest ist nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums durch eine PCR Untersuchung zu bestätigen. Es ist bekannt, dass es auch falsch positive Testergebnisse gibt. Dennoch kann durch ein 4x negatives Ergebnis in positives nicht entkräftet werden! Hierfür ist eine PCR Untersuchun verpflichtend. Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 07671-99230-0.
Es wird dringend empfohlen, sich vorsichtshalber bis zum Eintreffen des Ergebnisses der PCR-Untersuchung zu Hause in Isolierung zu begeben. Dies ist noch keine offizielle Quarantäneanordnung. Diese wird vom zuständigen Ordnungsamt bzw. dem Gesundheitsamt bei positivem PCR-Ergebnis ausgesprochen.