Positive Antigenschnelltests sind meldepflichtig nach IfSG. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht einbezogen.
Ein positiver Schnelltest sollte durch eine PCR Untersuchung bestätigt werdeb. Es ist bekannt, dass es auch falsch positive Testergebnisse gibt. Dennoch kann durch ein 4x negatives Ergebnis in positives nicht entkräftet werden! Hierfür ist eine PCR Untersuchung notwendig. Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 07671-99230-0.
Es wird dringend empfohlen, sich vorsichtshalber bis zum Eintreffen des Ergebnisses der PCR-Untersuchung zu Hause in Isolierung zu begeben.